Verträge sind in sehr vielen Bereichen des Lebens wichtig und nahezu unverzichtbar, weil innerhalb der schriftlichen Vereinbarung Details von Absprachen zwischen zwei oder mehr Parteien festgehalten werden. Grundsätzlich sind Verträge vom Gesetz her zunächst auch formlos gültig, also auch mittels des „berühmten“ Handschlags. Allerdings ist aus Beweisgründen stets die Schriftform empfehlenswert, die bei bestimmten Verträgen auch vorgeschrieben ist. Vom Grundsatz her kann man bei den Verträgen zwischen den zeitlich begrenzten Verträgen und den unbefristeten Verträgen unterscheiden. Die mögliche Vertragsverlängerung betrifft demnach auch nur die befristeten Verträge, da die unbefristeten Verträge in dem Sinne endlos laufen. Nach Ablauf einer Vertragsfrist steht immer die Entscheidung an, ob der Vertrag verlängert werden soll oder nicht. Man kann in diesem Bereich zudem zwischen der manuellen und der automatischen Vertragsverlängerung unterscheiden. Bei der manuellen Vertragsverlängerung ist es so, dass der Vertrag ohne diese manuelle Verlängerung auslaufen würde, bei der automatischen Verlängerung greift diese Vertragsverlängerung immer dann, wenn nicht zumindest eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Daher muss man darauf achten, ob in den Bedingungen eines Vertrages die automatische Verlängerung integriert ist. Falls man keine Verlängerung wünscht, muss man also in diesem Fall rechtzeitig kündigen. Automatische Vertragsverlängerungen werden besonders häufig im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, Handyverträgen oder Serviceverträgen angewendet, während sie im Gegensatz dazu bei befristeten Arbeitsverträge eher unüblich sind. Automatische Vertragsverlängerung sind übrigens nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der „betroffenen“ Partei rechtens, wenn sich die Konditionen für diese Partei verschlechtern. Grundsätzlich müssen sich übrigens immer beiden Parteien darüber einig sein, dass eine Vertragsverlängerung stattfinden soll. Jedoch kann es gerade bei der automatischen Verlängerung der Fall sein, dass eine Partei gar keine Verlängerung beabsichtigt hatte, aber aufgrund der versäumten Kündigung dennoch für die weitere Laufzeit weiterhin an den Vertrag gebunden ist. Hier sollte man im Vorhinein das Kleingedruckte lesen und sich merken wann eine Kündigung eingereicht werden muss.
Vorsicht bei Vertragsverlängerung
April 12th, 2011
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